„Unsere Analyse verdeutlicht, dass eine Inflationsbereinigung des Elterngeldes längst überfällig ist. Nur so kann die finanzielle Unterstützung für Familien auf dem Niveau gehalten werden, das bei der Einführung des Elterngeldes vorgesehen war.“ Dr. Claire Samtleben Das Elterngeld wurde bei seiner Einführung 2007 als Lohnersatzleistung konzipiert. Seitdem soll es nach dem Willen aller bis dato verantwortlichen Regierungen eine gleichmäßigere Aufteilung der Sorge- und Erwerbsarbeit zwischen Müttern und Vätern fördern. Mindest- und Höchstbetrag (300 bzw. 1800 Euro) wurden seit der Einführung im Jahr 2007 nicht angepasst. Aufgrund der Inflation haben die Beträge aber seither an Wert verloren und immer mehr Eltern erhalten den Höchstbetrag. In die Diskussion über Reformbedarfe des Elterngeldes mischt sich deswegen zunehmend die Forderung, den Mindest- und Höchstbetrag zu erhöhen. Dies wäre jedenfalls angezeigt, wenn die Politik auch weiterhin das Elterngeld als Entgeltersatzleistung mit gleichbleibender finanzieller Wirkung verstehen möchte. In unserer dritten Ausgabe der Reihe „Familie und Gesellschaft im Blick“ machen wir konkrete Vorschläge, wie hoch das Elterngeld heute sein sollte. Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Veränderungen seit der Einführung haben wir berechnet, wie stark der Mindest- und Höchstbetrag erhöht werden müssten. Wie stark sollte das Elterngeld erhöht werden? Die Frage, welche Höhe des Mindest- und Höchstbetrags des Elterngeldes angemessen ist, um das Ziel des Lohnersatzes in gleichem Maße zu erfüllen wie zum Zeitpunkt des Starts 2007, kann auf verschiedene Weise beantwortet werden. Wir schlagen folgende zwei Ansätze vor: 1. Das Elterngeld an die Inflation anpassen Das Elterngeld hat in den vergangenen Jahren aufgrund der Inflation an Wert verloren. Eine Anpassung des Mindest- und Höchstbetrags an die allgemeine Preisentwicklung wäre daher sinnvoll. Gemessen an der Preisentwicklung gemäß dem Verbraucherpreisindex des statistischen Bundesamts bedeutet dies für das Elterngeld: Der Höchstbetrag hätte im Jahr 2023 bei 2.480 Euro liegen müssen, der Mindestbetrag bei 413 Euro. 2. Das Elterngeld entsprechend den Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung erhöhen Der Höchstbetrag wurde 2007 anhand der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung auf 1.800 Euro festgelegt. Die Beitragsbemessungsgrenze ist seither gestiegen. Würde das Elterngeld daran ausgerichtet, ergäbe sich für 2023 ein Höchstbetrag von 2.870 Euro. Immer mehr Mütter und Väter erhalten den Höchstbetrag Ein Blick auf die Elterngeldstatistik zeigt zudem: Immer mehr Mütter und Väter, die Elterngeld beziehen, erhalten den Höchstbetrag: 2009 hatten etwa 14 Prozent der Väter und nur drei Prozent der Mütter ein so hohes Einkommen, dass sie den Höchstbetrag von 1.800 Euro erhielten. 2021 bezogen 24 Prozent der Väter und sieben Prozent der Mütter den Höchstbetrag. Das liegt daran, dass die Nominallöhne seit der Einführung des Elterngeldes gestiegen sind, der Elterngeld-Höchstbetrag von 1800 Euro aber nicht. Im Jahr 2007 lag der Höchstbetrag über dem mittleren Einkommen von Familien, seit 2017 liegt er darunter. Mehr als 17 Jahre nach Einführung des Elterngelds ist es also an der Zeit, Mindest- und Höchstbetrag zu erhöhen. (Wie) sollte das Elterngeld weiterentwickelt werden, um die Ziele der Politik zu erreichen? Weitergehende Vorschläge zur Weiterentwicklung des Elterngelds sowie eine datengestützte Analyse seiner Wirkungen finden sich ein einem gemeinsamen Papier von Prognos und dem Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln) von November 2023. Es zeigt unter anderem, dass die Erwerbstätigkeit von Müttern von Kindern im Alter von 1-3 gestiegen ist, sich mehr Väter in die Betreuung ihrer jungen Kinder einbringen und sich die Sorgearbeit partnerschaftlicher aufteilen. Links und Downloads Zum Papier (PDF) Zuerst berichtete die FUNKE Mediengruppe über die neue Untersuchung: Zum Artikel (€) Mehr zu unserer Arbeit in diesem Themenbereich Stand: 28.08.2024 Kontakt für Presseanfragen E-Mail: presse@prognos.com Telefon: +49 30 58 70 89 118 Haben Sie Fragen? Ihr Kontakt bei Prognos Dr. Claire Samtleben Projektleiterin Profil ansehen Evelyn Stoll Fachspezialistin Profil ansehen Prognos-Newsletter Unsere Studien & Projekte direkt in Ihr E-Mail-Postfach Bleiben wir in Kontakt: Unser Newsletter gibt Einblicke in die wichtigsten Studienergebnisse und Neuigkeiten aus dem Unternehmen. Jetzt abonnieren